Einzug eines Zugankers im Vierungsbereich notwendig
Im Deckengewölbe des Vierungsbereichs festgestellte alte Risse und Setzungsschäden wurden jüngst gründlich analysiert.
Auf einer Baukonferenz am 01.03.2023 wurde der von den Planern und Statikern erarbeitete Sanierungsvorschlag den kirchlichen und staatlichen Behörden vorgestellt und befürwortet. Ein Änderungsantrag für die Maßnahme wird vorbereitet.
Folgende Möglichkeiten zum weiteren Umgang wurden vorgestellt:
- Einzug eines Ankers (Ausrichtung N/S) im mittleren Vierungsbereich, um dem vorhandenen Gewölbeschub entgegenzuwirken
- Rückbau und Platzierung der im Nachgang auf das Bogenmauerwerk platzierten Balkenlage im Dachraum, um das darunter befindliche Bogenmauerwerk zu entlasten und die Rippenübermauerung wieder zu vervollständigen
- Monitoring der Vierungsbereiche und Südwand, um mögliche zu erwartende Rissbildungen und Verformungen über einen längeren Zeitraum (5-6 Jahre) zu dokumentieren und eventuelle Handlungsbedarfe abzuleiten
Aufgrund der Dringlichkeit wurde folgende Vorgehensweise einvernehmlich beschlossen (Auszüge): - Anpassung der Maßnahmenkonzeption und Integration der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in das Gesamtprojekt (Gesamtmaßnahme 2022-24) - Kommunikation mit den Fördergeldgebern bezüglich eines Änderungsantrags - Beginn eines Monitorings nach Ankersetzung
Die aufgezeigte Vorgehensweise wurde sowohl denkmalrechtlich als auch denkmalfachlich bestätigt. Derzeit werden die Unterlagen für den Beschluss des Kirchengemeinderates vorbereitet. Im nächsten Schritt wird die Änderung der Maßnahme beim Bund (BKM) beantragt.
Zusammenstellung des Textes unter Verwendung des Vermerks zum Ortstermin am 01.03.2023 Dezernat Bauwesen, Bau- und Denkmalpflege Dipl. Ing. Architektin Julia Ahnert, Referentin im Landeskirchenamt.
Fotos 1 u. 2.: Kerstin und Peter Wagner, Foto 3: Martin Heider