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Die letzten Monate bis zur Klosterauflösung


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Der dem Kloster wohlgesonnene Herzog Heinrich V. von Mecklenburg starb am 6. Februar 1552 nach 48jähriger Regierung. Kurz danach begann sein Neffe, Herzog Ulrich III. (Abb.), mit der Konzeption des Begräbnisses. Er favorisierte als Bestattungsort die Doberaner Kirche, und wandte sich in diesem Zusammenhang an seinen Bruder, den regierenden Herzog Johann Albrecht I.

Über dessen Kanzler Johann von Lucka teilte Ulrich mit: „Mein g[nädiger f[ürst] vnd h[err] Hertzog Vlrich vnd Ditterich Moltzan sehen für gut an, das E[ure] f[ürstliche] g[naden] auch nhumher zue der sepultur getrachtet hetten, Vnnd das dieselbe, wie herbracht, zu Dobran geschehe.“

Die Absicht Herzog Ulrichs, Doberan weiterhin als Grablege zu nutzen, zeugt „von einem bewussten Festhalten an dynastischen Traditionen über den Bruch der Reformation hinweg.“ Ulrich konnte sich bezüglich des Bestattungsortes jedoch nicht durchsetzen. Heinrich wurde am 14. Februar 1552 im Schweriner Dom beigesetzt.

Die Wahl des Begräbnisses am Zentralort der Feudalherrschaft bezeugt eindrucksvoll die veränderten politischen und religiösen Bedingungen.

Mit der Einführung der mecklenburgischen Kirchenordnung von 1551, die den evangelischen Gottesdienst auch in den Klöstern vorschrieb und die Aufnahmen von Novizen untersagte sowie dem Wechsel der Grablege nach Schwerin gab es keine Zukunftsperspektiven mehr für die klösterliche Gemeinschaft. Nur rund einen Monat nach Heinrichs Bestattung wird im März 1552 die Auflösung des Doberaner Klosters erfolgen.

(Fortsetzung im nächsten Beitrag) →

 

 

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