Der vereitelte Abriss von Kirche und Kloster


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Luftaufnahme: Manfred Sander (Einhusen)

Die bisherige Forschung geht zumeist implizit davon aus, dass unmittelbar nach dem Ende des Mönchslebens der Abbruch der Konventsbauten begann, etwa um Baumaterial für die herzoglichen Residenzprojekte zu erhalten.

Die Annahme geht wohl auf eine Fehlinterpretation eines in der bischöflichen Residenz Bützow ausgestellten Befehls Herzog Ulrichs vom 15. Januar 1553 zurück.

Der Kloster-Verweser und Amtmann Jürgen Rathenow wird darin aufgefordert, Kloster und Kirche stehen zu lassen und nicht einem etwaigen Befehl Herzog Johann Albrechts, Ulrichs Bruder, zu folgen, diese niederzulegen: „(…) Wir kommen in glaubliche erfahrung, das du beuehl haben sollest, vnser kloster vnd kirche zu Dobberan ab vnd nidderzureißen. Do nun deme also, trugen wir desselben nicht weinig wunder vnd begern demnach an dich, du wollest dem bekommenen beuehl nicht volge thun vnd dich des inhalts zu gehorsamen ohn vnsern mituorwissen gentzlich enthalten. (…)“

Der Befehl Herzog Ulrichs bedarf jedoch einer quellenkritischen Interpretation: Er sagt über den tatsächlichen Beginn von Abrissarbeiten bzw. deren realisiertem Umfang nichts aus. Möglicherweise erhielt Ulrich lediglich Nachricht über die Absicht seines Bruders, Abbruchmaßnahmen zu unternehmen; vielleicht waren bereits erste, kleinere Eingriffe in den Bestand erfolgt.

Die weitergehende Auswertung der überlieferten Archivalien indiziert jedenfalls, dass auffällige Abbruchmaßnahmen wohl entweder tatsächlich sofort unterbrochen wurden, oder gar nicht erst zur Ausführung gelangten. Gegen umfängliche Rückbauten spricht der noch umfängliche Gebäudebestand in den nach 1553 entstandenen Inventaren.

Der herzogliche Landwirtschaftsbetrieb und die Nutzung des ehemaligen Klosters als Klosteramt bedurften eines entsprechenden Gebäudebestandes. Zudem behielt das Kloster die Funktion eines Repräsentations- und Gedenkortes der mecklenburgischen Fürstendynastie. In Anbetracht der intensiven Weiternutzung der Anlage sowie der herzoglichen Besuche ist auch von einer regelmäßigen liturgischen Nutzung der Kirche auszugehen.

1557 fand schließlich erneut eine herzogliche Bestattung im Münster statt. Die Kirche wurde also keineswegs bis zum Amtsantritt des ersten lutherischen Pastors im Jahr 1564 sich selbst überlassen.

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