35. Ausschreibung des Fonds Kunstgut


kindermünsterführer

Foto: Liturgische Geräte sind nicht immer in solch gutem Zustand. Auch deren Restaurierung wird vom Kunstfonds gefördert.

 

Der im Jahr 1977 gegründete Klosterkonvent vergibt seit dem Jahr 1985 finanzielle Mittel aus dem Kunstfonds „Kunstbesitz in der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs“ heute "Fonds Kunstgut in der Ev.-Luth. Kirche Norddeutschlands / Kirchenkreis Mecklenburg" an andere Kirchengemeinden. Die Liste der Projekte umfasst Abendmahlsgeräte, Altarrestaurierung, Glockensanierung, historische Fenster, Wandmalereien, Kronleuchter, Skulpturen und Paramente. Der Fonds wird zum 35. Mal ausgeschrieben.

Der Kirchengemeinderat Bad Doberan hat auch für das Jahr 2020 einen Ausstattungsbetrag in Höhe von 5000 Euro aus den Einkünften der Münsterbesichtigung dem Fonds zugeteilt. Der Konvent an der Klosterkirche Bad Doberan hat satzungsgemäß den Auftrag, die Mittel auf Antrag durch die Kirchengemeinden in Form eines Förderbetrages zuzuweisen.

Gegenüber staatlichen Förder- oder Patronatsmitteln gelten die Zuweisungen als Eigenmittel. Kirchengemeinden können bis zum 20. Juni 2020 für die Restaurierung von Kunstgut im Besitz der örtlichen Kirche oder Kirchengemeinde Mittel beantragen (z.B. für Gemälde, Schnitzwerk, Glocken, Orgel, Fenster, Altargeräte).

Die Zuweisung wird zwei Jahre reserviert, bei längerfristigen Vorhaben kann verlängert werden. Der Antrag ist grundsätzlich auf dem Dienstweg über die Pröpste, bzw. Pröpstin zur Befürwortung zu stellen. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag in Ablichtung für die betreffende Maßnahme, ein Finanzierungsplan und ein kurzer Bericht beizufügen. Aus dem Bericht sollte hervorgehen, wie die Kirchengemeinde finanziell gestellt ist, welche Aktivitäten sie selbst entfaltet hat und wodurch sie materiell belastet ist, damit der Konvent die Notwendigkeit der Förderung erkennen kann.

Zugesagte Mittel werden nach Vorlage der Rechnung (nur bestätigte Ablichtung) der Kirchengemeinde überwiesen. Der Zuwendungsbescheid gilt für 2 Jahre; in begründeten Fällen kann Verlängerung gewährt werden.

Anträge bitte an:

Konvent an der Klosterkirche Bad Doberan

z.Hd. Altsenior Carl-Christian Schmidt, (Pastor i.R)

Nienhäger Chaussee 6

18209 Bad Doberan.

 

 

Für weitere aktuelle Artikel nutzen Sie bitte die Pfeile rechts und links.

Doberaner Münster täglich zur Besichtigung geöffnet


Längere Öffnungszeit in den Osterferien

01.03.-15.03.  Montag-Freitag 10.45-15.00

Samstag, Sonntag, Feiertag 10.45-16.00

16.03.-31.03.  Montag-Samstag 10.45-16.00

Sonntag, Feiertag 11.00-16.00

Öffnungszeiten November-März:

Montag-Freitag: 10:45-15:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag: 10:45-16:00 Uhr

(keine Besichtigung und Führungen am Karfreitag und Heiligabend)

 

Öffnungszeiten April - Oktober:

Montag bis Samstag  10:00-17:00 Uhr

Sonntag und Feiertag 11:00-17:00 Uhr

 

Kapelle Heiligendamm geöffnet


Die Ev. Kapelle in Heiligendamm versuchen wir ehrenamtlich täglich tagsüber geöffnet zu halten.

Von Mai bis September sonnabends 19:00 Uhr Abendandacht in der  Kapelle.

 

Herzlich willkommen!

Es bleiben Änderungen vorbehalten.

Täglich 11 und 13 Uhr Führungen im Münster (außer Heiligabend)*

*keine Besichtigung und keine Führungen am Karfreitag


30 Mär
Münsterführung
Datum 30.03.2024 11:00
30 Mär
31 Mär
31 Mär
Bläsermusik (Friedhof)
31.03.2024 08:00
31 Mär
Gottesdienst (Münster)
31.03.2024 09:30
31 Mär
Münsterführung
31.03.2024 11:00

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.